Physikalische Grundlagen

Wärme fließt immer vom wärmeren zum kälteren Bereich. In einem Gebäude bedeutet das: Ohne ausreichende Dämmung entweicht Wärme durch Wände, Dach, Boden und Fenster ins Freie. Der Wärmewiderstand eines Bauteils (R-Wert) und der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) sind die maßgeblichen Kenngrößen. Je niedriger der U-Wert eines Bauteils, desto besser seine Dämmwirkung.

Wärmebrücken entstehen an Stellen, an denen die Dämmschicht unterbrochen ist oder die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien besonders hoch ist – beispielsweise an Stahlbetonpfeilern, Fensterstürzen oder schlecht gedämmten Dachanschlüssen.

Schwachstellen im Bestandsgebäude

In älteren deutschen Wohngebäuden, die vor den ersten Wärmeschutzvorschriften (Wärmeschutzverordnung 1977) errichtet wurden, sind die größten Wärmeverluste typischerweise:

  • Dach und obere Geschossdecke (hoher Wärmeverlust, oft einfach nachrüstbar)
  • Fenster mit Einfachverglasung oder veralteter Zweifachverglasung
  • Fassade ohne Außendämmung oder mit veralteter Kerndämmung
  • Kellerboden und Kellerdecke in unbeheizten Kellern

Die Nachrüstung der obersten Geschossdecke ist oft die kostengünstigste Einzelmaßnahme mit hohem Einsparpotenzial. Mineralwolle-Rollbahnen oder Einblasdämmung können bei begehbaren Dachböden ohne aufwendige Facharbeit aufgebracht werden.

Schneebedecktes Wohnhaus

Ein gut gedämmtes Haus verliert weniger Wärme – erkennbar an gleichmäßigem Schnee auf dem Dach ohne Abschmelzbereiche über dem Dachstuhl. Foto: Wikimedia Commons.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), seit 2020 in Kraft, fasst die bisherigen Regelwerke Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Es enthält Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Neubauten sowie spezifische Pflichten für Bestandsgebäude.

Für Bestandsgebäude gilt unter anderem, dass bei Außenbauteilen, die ohnehin erneuert werden (z. B. Fassade, Dachabdichtung), bestimmte U-Wert-Grenzwerte einzuhalten sind. Die geltenden Anforderungen sind im GEG in Anhang 7 geregelt. Informationen bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Belüftung und Schimmelprävention

Eine verbesserte Dämmung reduziert den Luftaustausch über undichte Fugen. In gut gedämmten Gebäuden ist daher auf eine ausreichende Lüftung zu achten, um Feuchteschäden und Schimmelbildung zu verhindern. Mindestens dreimal täglich kurzes Stoßlüften (5–10 Minuten) ist in der Heizperiode empfehlenswert. In modernen Gebäuden mit kontrollierter Wohnraumlüftung übernimmt eine Lüftungsanlage diese Funktion.

Quellen